Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet vor allem Unternehmen, die Verbrauchern online Dienstleistungen anbieten, etwa über einen Online-Shop oder eine Buchungsstrecke, diese barrierefrei zu gestalten. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Maßstab sind in der Praxis die Kriterien der WCAG. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wen das BFSG betrifft
- Betroffen: Unternehmen, die Verbrauchern Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, zum Beispiel Online-Shops sowie Bestell- und Buchungsstrecken, über die ein Vertrag geschlossen wird.
- Ausgenommen: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
- Meist nicht betroffen: reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss und Angebote ausschließlich für Geschäftskunden.
Ob Ihr Angebot darunter fällt, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Was barrierefrei konkret bedeutet
Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufbaut. Wichtige Punkte:
- ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schrift
- Bedienung vollständig per Tastatur
- Alternativtexte für Bilder
- klare Überschriften-Struktur und verständliche Sprache
- Formulare mit eindeutigen Beschriftungen und Fehlermeldungen
- Untertitel für Videos, wo nötig
Zusätzlich verlangt das Gesetz Informationen dazu, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt, meist in Form einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
So prüfen Sie Ihre Website selbst
- Bedienen Sie die Seite nur mit der Tastatur: Kommen Sie überall hin, auch durch den Bestellprozess?
- Testen Sie Farbkontraste mit einem Prüfwerkzeug.
- Prüfen Sie, ob Bilder Alternativtexte haben.
- Vergrößern Sie die Seite auf 200 Prozent: Bleibt alles lesbar und bedienbar?
- Testen Sie Formulare mit einem Screenreader oder lassen Sie sie testen.
Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme, eine manuelle Prüfung gehört dazu.
Was passiert, wenn eine Website nicht barrierefrei ist?
Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Unabhängig davon verbessert Barrierefreiheit die Bedienbarkeit für alle Besucher, und eine saubere Struktur hilft oft auch bei der Suchmaschinenoptimierung.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026. Von Kundenrausch, Burgwedel. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Kurz beantwortet
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gelten teilweise andere Regeln.
Muss meine reine Unternehmenswebsite barrierefrei sein?
Eine reine Informationsseite ohne Bestell- oder Buchungsfunktion für Verbraucher fällt meist nicht unter das BFSG. Barrierefreiheit ist trotzdem sinnvoll, weil mehr Menschen Ihre Seite nutzen können.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
In der Regel nicht. Solche Werkzeuge können einzelne Funktionen ergänzen, ersetzen aber keine barrierefreie Gestaltung und Programmierung.
Können Sie meine Website barrierefrei umbauen?
Ja. Wir prüfen Ihre Seite, nennen die wichtigsten Mängel und setzen die Verbesserungen um. Die rechtliche Bewertung übernimmt ein Anwalt.
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